Altbatterien

Hinweise zur Rücknahme gemäß Batteriedurchführungsgesetz (BattDG)

Vermeidung von Abfall-Batterien

Vermeiden Sie, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Altbatterien. Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl auf wieder aufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer. Vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.
Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Wiederaufbereitung oder die Instandsetzung der Batterie.


Entsorgungshinweis

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ besagt, dass Batterien und Akkumulatoren (zusammen: Altbatterien) nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden dürfen.


Gefährdungspotenzial

Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesen entsorgt werden.


Kennzeichnung Schadstoffhaltiger Batterien

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der vorgenannte Grenzwert überschritten wird.

 

Pflichten der Endnutzer

Endnutzer von Batterien und Akkumulatoren sind verpflichtet, Altbatterien den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen zuzuführen. 
Die Möglichkeiten zur Rücknahme und Entsorgung von Batterien, welche sie bei der Mercedes-Benz AG oder einem Servicepartner der Mercedes-Benz AG erworben haben, sind im nachfolgenden Abschnitt im Detail pro Batteriekategorie dargelegt.
Darüber hinaus steht Ihnen gem. BattDG auch eine Rückgabemöglichkeit bei freigegebenen Abfallbewirtschaftern (diese sind auf der Homepage der Stiftung ear gelistet) zu. 


Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien für die verschiedenen Batteriekategorien durch die Mercedes-Benz AG

  • Gerätebatterien:
    Die von der MBAG in Deutschland in Verkehr gebrachten Gerätebatterien sind bei der „Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ lizenziert und können bei jeder Gerätebatterie-Rücknahmestelle abgegeben werden.
    Darüber hinaus besteht eine Rückgabemöglichkeit bei jedem Mercedes-Benz Servicepartner, welcher auch Gerätebatterien zum Verkauf anbietet.

  • Elektrofahrzeug- und Starterbatterien:
    Für Elektrofahrzeugbatterien sowie Starterbatterien nimmt die MBAG Ihre individuellen Herstellerverpflichtungen selbst wahr. Elektrofahrzeugaltbatterien und Starteraltbatterien können bei Mercedes-Benz Servicewerkstätten (Mercedes-Benz Niederlassungen und Mercedes-Benz Servicepartner) kostenlos abgegeben werden.
    Haben Sie als Wirtschaftsakteur Fragen zur Rückgabe einer Mercedes-Benz Elektrofahrzeug- oder Starteraltbatterie – kontaktieren Sie bitte die Hotline unseres Entsorgungsunternehmens: +49 8 00-7 78 836 54 2


Informationspflicht

Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der EUBattVO verpflichtet, Daten zu Alt-Batterien zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln.
 Weitere Informationen dazu finden Sie hier